Wie bekomme ich mehr Google-Bewertungen, ohne gegen Googles Regeln zu verstoßen?
Was Google untersagt
Google nennt in seinen Richtlinien, was Händlern nicht gestattet ist:
- einen Anreiz zu bieten, etwa eine Zahlung, einen Rabatt oder ein kostenloses Produkt oder eine Dienstleistung, für eine Rezension oder dafür, eine negative Rezension zu überarbeiten oder zu entfernen,
- negative Rezensionen zu verhindern oder zu verbieten oder Kundinnen und Kunden gezielt um positive Rezensionen zu bitten,
- Kundinnen und Kunden aufzufordern oder unter Druck zu setzen, eine Bewertung zu hinterlassen, während sie sich noch vor Ort befinden, oder zu verlangen, dass bestimmte Inhalte berücksichtigt werden,
- Mitarbeitenden eine bestimmte Anzahl von Rezensionen als Ziel zu setzen oder sie zu bitten, Rezensionen mit bestimmten Inhalten zu erbitten, etwa mit der Nennung bestimmter Mitarbeitender.
Rezensionen, die durch Anreize motiviert oder voreingenommen sind, sind nach Googles Richtlinien nicht zulässig und werden aus Google Maps entfernt.
Was Google erlaubt
Händler dürfen Inhalte erbitten oder fördern, die einer tatsächlichen Erfahrung entsprechen, ohne Anreize dafür zu bieten und ohne zu versuchen, die Bewertung oder den Inhalt der Rezension zu beeinflussen.
Googles Hilfe für Unternehmensprofile nennt den QR-Code: „Sie können einen Link oder QR-Code erstellen und teilen, über den Kunden Rezensionen für Ihr Unternehmensprofil verfassen können.“ Als eigene Zeile steht dort: „QR-Code ausdrucken und im Geschäft anbringen“.
Was daraus im Alltag folgt (unsere Lesart)
- Ein ausgedruckter QR-Code im Geschäft, auch auf einem Aufsteller, bittet niemanden. Er hängt dort, und wer ihn scannt, tut es von sich aus. Das ist in Ordnung. Die Bitte vor Ort ist es nicht: Weder die Bedienung am Tisch noch jemand an der Kasse bittet um eine Bewertung, es gibt keine Belohnung, und im Laden steht kein Tablet zum Bewerten.
- Googles Hilfe geht an einer Stelle weiter, als wir es tun: „Sie können Kunden bitten, auf einen Google-Link zu klicken oder einen QR-Code zu scannen, um Rezensionen zu hinterlassen.“ Wir halten uns an die strengere Linie der Richtlinie und bitten vor Ort nicht.
- Eine Mail am Tag danach bittet nicht vor Ort. Eine Bitte um Bewertung per Mail ist nach dem Bundesgerichtshof Werbung (Urteil vom 10. Juli 2018, VI ZR 225/17). Werbung per Mail braucht die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers (§ 7 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb). Die Ausnahme in § 7 Absatz 3 verlangt unter anderem, dass die Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten wurde und der Kunde bei der Erhebung und bei jeder Verwendung klar und deutlich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wird. Ob eine Bitte um Bewertung darunterfällt, hat der Bundesgerichtshof nicht entschieden. Wir bitten deshalb nur Kunden, die vorher zugestimmt haben.
- Bitten Sie alle, nicht nur die Zufriedenen.
- Eine Vorlage für die Bitte gibt nicht vor, was geschrieben werden soll, und bietet nichts an.
- Antworten Sie auf Kritik sachlich. Mit unserer Pflege Ihres Google-Profils sehen Sie die Antwort vorher.
Was niemand zusagen kann
Wie viele Bewertungen aus Ihrer Bitte werden, hängt von Ihren Kunden ab. Wir sagen keine Zahl zu.
Was wir dabei tun
In jeder Website von uns bekommen Sie Ihren direkten Bewertungslink, den QR-Code dazu als Druckvorlage und eine Vorlage für Ihre Bitte. Mit der Pflege Ihres Google-Profils, allein oder im Paket mit der Website, antworten wir außerdem auf jede neue Bewertung binnen zwei Werktagen. Bei Kritik sehen Sie die Antwort vorher, und sie geht online, sobald Sie zustimmen.
Quellen
Google, Hilfe „Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte“, Abschnitt „Manipulation von Bewertungen“ (support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114), gelesen am 06.10.2026. Google, Unternehmensprofil-Hilfe „Link oder QR-Code zum Anfordern von Rezensionen erstellen“ (support.google.com/business/answer/16816815) und „Tipps für mehr Rezensionen“ (support.google.com/business/answer/3474122), gelesen am 06.10.2026, je zweimal in zwei Browsern. Google kann seine Regeln ändern. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 7 (gesetze-im-internet.de/uwg_2004), und Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Juli 2018, VI ZR 225/17, im Volltext gelesen am 06.10.2026, je zweimal. Das ist unsere Lesart, keine Rechtsauskunft.
Stand: 06.10.2026.