Wem gehört meine Website, wenn ich kündige?
Eine Website besteht aus mehr als Seiten. Wer sie am Ende in der Hand hat, entscheidet sich an fünf Stellen.
Die fünf Fragen
Auf wessen Namen läuft die Adresse?
Die Adresse, unter der man Sie findet, sollte auf Ihren Namen laufen oder auf den Ihres Betriebs, nicht auf den des Anbieters. Fragen Sie nach dem Namen des Inhabers, und lassen Sie ihn sich bestätigen.
Was dürfen Sie von Texten und Bildern nach einer Kündigung weiter nutzen?
Das Urheberrecht ist nach § 29 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes grundsätzlich nicht übertragbar, zulässig ist die Einräumung von Nutzungsrechten (Absatz 2). „Gehört Ihnen“ heißt bei Texten und Fotos deshalb meist: Sie dürfen sie nutzen. Fragen Sie, ob Sie Texte und Bilder auch nach einer Kündigung weiter nutzen dürfen, und bei Bildern aus Bildarchiven, unter welcher Lizenz sie stehen.
Was bekomme ich, wenn ich kündige?
Fragen Sie, ob Sie die fertige Seite herausbekommen, und in welcher Form. Läuft Ihre Seite nur im System des Anbieters, kann sie mit der Kündigung verschwinden.
Wem gehören die Zugänge?
Google-Profil, Werbekonto und Mail-Adresse sollten auf Ihren Namen laufen, und Sie sollten sie selbst steuern können.
Was endet mit dem Vertrag?
Oft hängt etwas an dem, was dem Anbieter gehört: ein Formular, eine Buchungsfunktion, die Pflege. Fragen Sie, was davon nach der Kündigung weiterläuft.
Was wir dabei tun
Bei uns läuft die Adresse auf Ihren Namen. Die Texte, die wir für Sie schreiben, nutzen Sie weiter, auch nach einer Kündigung. Ihre eigenen Fotos bleiben Ihre. Bei Bildern aus Archiven gilt deren Lizenz, die wir Ihnen nennen. Google-Profil, Werbekonto und Mail-Adresse gehören Ihnen. Das Google-Profil bleibt mit allen Bewertungen bei Ihnen: Sie tragen uns als Administrator ein und können uns selbst wieder entfernen. Bei Kündigung bekommen Sie die fertige Seite als Dateien. Die eine Grenze sagen wir vorher: Das Anfrageformular läuft über unser System und endet mit dem Vertrag.
Quellen
Das sind Fragen, keine Rechtsauskunft. Was bei uns gilt, steht auf den Seiten Website mit Pflege, Google-Profilpflege, Anzeigen im Netz und Eigene Mail-Adresse. Urheberrechtsgesetz, § 29 und § 31 (gesetze-im-internet.de/urhg), im Volltext gelesen am 06.10.2026, je zweimal.
Stand: 06.10.2026.